Vertragsbedingungen Tanzschule Schad

  • 1 Unterrichtsvertrag

Mit Unterzeichnung dieses Vertrages meldet sich der/die Tanzschüler/in zum Unterricht in der Tanzschule Schad an. Die Anmeldung gilt für die auf dem Vertrag ausgewählte Sparte und Kurs. Für den Vertrag gelten die nachfolgenden Regelungen sowie die unter § 8 bezeichneten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Abschluss des Vertrages beginnt die Mitgliedschaft in der Tanzschule Schad. Die angegebenen Honorare gelten pro Person, Monat und Kurs und werden fortlaufend mittels Bankeinzug erhoben. Sie werden auch bei selbstverschuldeter Nichtteilnahme berechnet. Die bei einer Lastschriftrückgabe entstehenden Kosten werden dem/der Teilnehmer/in zzgl. einer Aufwandspauschale von 7,00 € berechnet. Bei Barzahlung des Komplettbetrags gewähren wir 3 % Skonto. Die Auswahl der Unterrichtsräume und der Lehrkräfte behält sich die Tanzschule vor. Versäumte Kursstunden können in eventuell bestehenden gleichartigen parallellaufenden Kursen nachgeholt werden. Die Anmeldung gilt zunächst für den jeweilig gewählten Vertragszeitraum. Danach ändert sich die Vertragsform automatisch auf den Tarif „Flexible“ und ist dann schriftlich oder in Textform monatlich kündbar (gesetzliche Regelung). Ein Neuabschluss des „Special-“ oder „Sparfuchs-“ Tarifs ist jederzeit möglich. Spezialkurse (in sich geschlossener Unterricht mit einer bestimmten Anzahl von Einheiten) enden nach der Anzahl der Termine automatisch. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des vollen Kurshonorares bis zur- bzw. in der ersten Tanzstunde. Eine Abmeldung vom Tanzkurs ist bis 8 Tage vor Beginn kostenfrei möglich. Ab 7 Tage vor Kursbeginn ist bei Abmeldung, Ummeldung oder Nichterscheinen zum Tanzkurs auf jeden Fall das volle Kurshonorar zu bezahlen. Der Kunde erklärt sich mit Abschluss des Vertrages bereit, dass die Kundendaten in der hauseigenen EDV gespeichert werden. Die Daten sind vor dem Zugriff nicht berechtigter Personen geschützt. Sie unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben.

  • 2 Leistungen der Tanzschule

Der/die Tanzschüler/in ist berechtigt, an dem Kurs in der jeweiligen Sparte regelmäßig teilzunehmen. Diese Teilnahmeberechtigung ist nicht auf Dritte übertragbar. Soweit die Teilnahme an einem weiteren Kurs gewünscht wird, ist hierfür ein gesonderter Vertragsschluss erforderlich; dies gilt nicht, soweit lediglich ein Wechsel in die jeweils nächste Leistungsstufe innerhalb desselben Fachs erfolgt. Der Kursbeitrag beinhaltet 32 x Unterricht pro Schuljahr und Sparte bzw. Kurs.  Der Unterricht findet an den im Programm vorgesehen Tagen und Uhrzeiten gemäß ausgeschriebener Dauer statt. Ausnahmen sind gesetzliche Feiertage und die Tanzschulferien, die sich an die Schulferienregelung des Landes Baden-Württemberg anlehnen. Für die Kindertanzsparten ist der August beitragsfrei. Weiter gilt: Muss ein Kurs oder Unterricht seitens der Tanzschule aus Gründen höherer Gewalt ausfallen, besteht kein Anspruch zur Erstattung. Die Tanzschule ist stets bemüht hier jedoch Alternativen und Lösungen zu finden. Fällt ein Unterricht aus, werden die Teilnehmer/-innen davon in Kenntnis gesetzt. Über laufende Kursstunden, Nachholtermine, Workshops oder Unterricht innerhalb der Ferien wird rechtzeitig informiert. Mindestteilnehmerzahl: Die Tanzschule Schad kann bei einer Kursbelegung unter 4 Paaren, den Tanzkurs absagen bzw. die 1. Tanzstunde verlegen. Bereits bezahlte Kurshonorare werden zu 100% zurückerstattet.

  • 3 Beginn und Dauer des Vertrags

Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung zu jeweilig angegebenem Termin. Der Vertrag läuft zunächst gemäß angekreuzter Vertragsdauer und wird danach automatisch auf die Vertragsform „Flexible“ umgestellt und ist dann schriftlich monatlich kündbar (gilt nicht für in sich geschlossene Kurse). Ein Neuabschluss der günstigeren Tarife ist jederzeit möglich. Bei längerem Ausfall oder Abwesenheit kann eine Ruhezeit des Vertrags eingepflegt werden. Die ordentliche Kündigungsfrist sowie vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeiten.

  • 4 Kündigung des Vertrags

Eine Kündigung muss 4 Wochen vor Ablauf des Vertrags in schriftlicher Form erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß AGBs bleibt für beide Seiten unberührt.

  • 5 Monatsbeiträge

Die Monatsbeiträge gemäß Vertrag gelten pro Person, Monat und Kurs bwz. Sparte und werden jeweils in der ersten Woche des laufenden Monats im Rahmen der unterzeichneten Einzugsermächtigung erhoben und eingezogen. Beginnt der Vertrag im Laufe eines Monats, wird ein anteiliger Beitrag, gerundet auf volle Euro, zusammen mit dem Beitrag für den nachfolgenden Monat abgebucht.

  • 6 Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos und Videos

Der/die Tanzschüler/in bzw. der/die gesetzlichen Vertreter/in erteilt hiermit der Tanzschule Schad seine ausdrückliche Einwilligung zur Veröffentlichung und öffentlichen Zugänglichmachung von Bildnissen jeder Art (Fotografien, Videos etc.), die während des Unterrichts oder im Rahmen von Auftritten oder Veranstaltungen der Tanzschule entstehen und auf denen der/die Tanzschüler/in abgebildet ist. Die Veröffentlichung kann auf der Homepage der Tanzschule sowie in Medien jeder Art erfolgen. Die Einwilligung gilt bis zu ihrem ausdrücklichen schriftlichen Widerruf, und zwar auch über die Beendigung des Unterrichtsvertrags hinaus.

  • 7 Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die separat abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unterrichtsverträge mit der Tanzschule sind

Vertragsbestandteil dieses Vertrags.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unterrichtsverträge

Tanzschule Schad

  • 1 Hausordnung

In der Tanzschule unterliegt der/die Tanzschüler/in der in der Tanzschule jeweils der geltenden Hausordnung. Die Hausordnung kann insbesondere Regelungen über Bekleidung, Gerätenutzung und Verhalten vor, während und nach den Kurseinheiten beinhalten.

  • 2 Zugangsberechtigung zur Tanzschule

Der Abschluss eines Unterrichtsvertrags berechtigt gleichzeitig zum Zugang zur Tanzschule zu den jeweiligen Kurszeiten. Minderjährige Schüler dürfen durch einen Erziehungsberechtigten oder einen beauftragten Erwachsenen begleitet werden. Das Mitbringen weiterer Personen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Tanzschule gestattet.

  • 3 Umfang der geschuldeten Leistungen

Der Unterrichtsvertrag berechtigt zur regelmäßigen Teilnahme am Kurs der jeweils gebuchten Sparte. Eine zusätzliche individuelle Betreuung ist hiervon nicht umfasst. Die Tanzschule schuldet keinen bestimmten Übungs- oder Trainingserfolg. Auch besteht kein Anspruch darauf, dass der Kurs auf eine bestimmte künstlerische Art und Weise durchgeführt wird; die Gestaltung erfolgt vielmehr frei nach Ermessen der Tanzschule.

  • 4 Verzehr Getränke und Speisen

Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist innerhalb der Tanzschule nicht gestattet.

  • 5 Haftungsbeschränkung

Die Tanzschule haftet grundsätzlich nicht für Schäden des/der Tanzschülerin. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des/der Tanzschüler/in aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Tanzschule, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht der Tanzschule zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die regelmäßige Durchführung des jeweils gebuchten Kurses. Dem/der Tanzschüler/in wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Tanzschule zu bringen. Von Seiten der Tanzschule werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen an einem durch die Tanzschule zur Verfügung gestellten Ort begründet keinerlei Pflichten der Tanzschule in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

  • 6 Kündigungsrechte der Tanzschule

Befindet sich der/die Tanzschüler/in mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies die Tanzschule, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich die Tanzschule ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen den/der Tanzschüler/in gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

  • 7 Kündigung durch den Tanzschüler/in

Der/die Tanzschülerin ist insbesondere unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt: 1. Bei Eintritt einer Schwangerschaft. 2. Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Teilnahme am gebuchten Kurs unmöglich oder schädlich wäre (Bescheinigung des Arztes erforderlich). 3. Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes an einen Ort, der mehr als 50 km von der Tanzschule entfernt liegt. 4. Bei Schließung oder Verlegung der Tanzschule, wenn danach die Tanzschule mindestens 30 km weiter von dem Hauptwohnsitz des/der Tanzschüler/in entfernt liegt als zuvor. Eine Kündigung des/der Tanzschüler/in, gleich aus welchem Grund, muss der Tanzschule im Original per Post zugehen. Kündigungen in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form sind ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Kündigung per Fax ist nicht wirksam.

  • 8 Zustimmung zur Datenerhebung und –Verarbeitung

Der/die Tanzschüler/in bzw. sein/ihre gesetzliche/r Vertreter/in stimmt ausdrücklich der Erhebung und Speicherung seiner persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) durch die Tanzschule zu. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zur Erfüllung und Durchführung des geschlossenen Vertrags sowie zur Übermittlung vertragsbezogener und allgemeiner Informationen über die Tanzschule; des Weiteren behalten wir uns vor den/die Tanzschüler/in bei Geburtstagen zu kontaktieren oder über bevorstehende Veranstaltungen und sonstige Ereignisse per Mail zu informieren. Eine anderweitige Verwendung der Daten, insbesondere eine Weitergabe an Dritte, erfolgt nicht. Nach Vertragsbeendigung werden die Daten gelöscht, soweit die Tanzschule nicht gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist.

  • 9 Sonstiges

Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.

Hausordnung Tanzschule Schad

Mit dem Betreten der Räumlichkeiten der Tanzschule Schad unterliegt jeder Besucher dieser Hausordnung.

Die Räumlichkeiten der Tanzschule sowie das Treppenhaus und die allgemeinen Flure des Gebäudes sind von Gegenständen aller Art freizuhalten.

Das Einstellen von Krafträdern bzw. Fahrrädern einschließlich Mopeds ist in den Haupt- und Nebenräumen des Gebäudes sowie vor der Werbefläche am Eingangsbereich der Tanzschule bzw. dem Treppenhaus nicht gestattet.

Fluchtwege sind freizuhalten.

Bei der Nutzung der Räumlichkeiten hat jeder Besucher auf gegenseitige Rücksichtnahme zu achten. Insbesondere gilt zur Rücksicht der Anwohner im Haus Ruhe im Treppenhaus zu wahren.

Im eigenen, wie auch im Interesse der übrigen Tanzschüler, ist ein rechtzeitiges und regelmäßiges Erscheinen zu den Tanzstunden erwünscht.

Der Tanzsaal ist erst nach Aufforderung des Tanzlehrers zu betreten.

Begleitpersonen können während des Unterrichts im Barbereich bleiben.

Verbotene oder gefährliche Gegenstände mit sich zu führen ist nicht erlaubt.

Die Aufsichtspflicht der Tanzlehrer in unserem Kindertanzbereich erstreckt sich nur über die Unterrichtszeit. Vor und nach dem Unterricht liegt die Aufsichtspflicht bei den Begleitpersonen. Die Kinder müssen pünktlich bei Unterrichtsende abgeholt werden.

Sämtliche Einrichtungsgegenstände der Tanzschule sind mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln.

Für Klamotten, Schuhe, Taschen ist die Garderobe vorgesehen. Bitte halten Sie den Barbereich und insbesondere die Sitzmöglichkeiten mit zuvor genanntem frei.

Es ist erwünscht, die Tanzräume mit jeweiligen Trainingsschuhen oder Hallenschuhen zu betreten. Besonders bei besonderen Witterungsverhältnissen (Schnee, Regen, etc.) sollten Straßenschuhe in den Sälen vermieden werden.

Aufgrund des Nichtraucherschutzes herrscht in unseren Räumlichkeiten generelles Rauchverbot!

Bei uns gilt ein „Verstärkter Jugendschutz“, d.h. kein Alkohol bei Schüler-Veranstaltungen/-Kursen in unseren Räumlichkeiten, auch nicht an Teilnehmer/innen, die diesen laut Gesetz konsumieren dürften. Alkoholisierten Schülern wird ein Einlass bei Jugendveranstaltungen generell verwehrt.

Haftung:

Das Betreten der RÄUMLICHKEITEN erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet die TANZSCHULE nicht.

Die Haftung der TANZSCHULE und deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich welcher Art, ist mit Ausnahme von Personenschäden bzw. in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Die Haftung der TANZSCHULE ist außer bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei sonstigen Schäden im Falle vorsätzlichen, grob fahrlässigen, fahrlässigen oder leicht fahrlässigen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.

Die TANZSCHULE haftet nicht für den Verlust von Gegenständen, es sei denn, dass der Verlust auf einem schuldhaften Verhalten des Personals der TANZSCHULE beruht.

Die TANZSCHULE haftet für Hör- und Gesundheitsschäden im Rahmen der gesetzlichen Haftung nur dann, wenn der TANZSCHULE und/oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden können.

Von den vorstehenden Regelungen abweichende, zwischen einem BESUCHER und der TANZSCHULE individualvertraglich schriftlich getroffene Vereinbarungen gehen die vorgenannten Regelungen vor.

Für die in der Garderobe belassenen Gegenstände der Besucher wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, keine Wertgegenstände in der Tanzschule unbeaufsichtigt zu lassen. Für vorsätzlich oder fahrlässig angerichtete Schäden an den Räumlichkeiten und des Inventars der Tanzschule oder des Veranstaltungsortes durch Besucher haften die Verursacher bzw. deren Erziehungsberechtigte.

Getränke und Speisen:

Da wir ein Gastronomiebetrieb sind, ist der Verzehr von mitgebrachten Getränken nicht erlaubt.

Das Füllen von Flaschen und Gläsern mit Wasser aus den Wasserhähnen der Toilettenanlagen ist untersagt.

Generell gilt:

Wir bitten um respektvollen und höflichen Umgang mit anderen Kunden auf und neben der Tanzfläche.

Wir bitten darum, Stempel und Ausweise selbständig und unaufgefordert bei Betreten bzw. Verlassen der Tanzschule vorzuzeigen.

Das Unterrichten ohne Lehrer in den Sälen und Gängen ist nicht gestattet.

Besucher, die den Bestimmungen der Hausordnung zuwiderhandeln und den Weisungen der Tanzlehrer/innen nicht nachkommen, können für die Unterrichtseinheit bzw. die Veranstaltung der Tanzschule verwiesen werden. Bei groben Verstößen gegen allgemein verbindliche Verhaltensregeln können Tanzschüler ohne Ersatzansprüche von allen restlichen Unterrichtseinheiten ausgeschlossen werden.

Diese Hausordnung gilt für die Räumlichkeiten der Tanzschule, sowie alle externen Kurse und Veranstaltungen der Tanzschule und tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft.

Sie kann jederzeit einseitig durch die Tanzschule Schad geändert werden, sofern hierdurch nicht in die Rechte der Besucher eingegriffen wird.

Die aushängenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ebenfalls Bestandteil der Hausordnung.